Verhandlungserfolg der Herz-LAG Bayern: Gesundheitsbildende Maßnahmen jetzt auch mit Vergütung durch die bayerischen Primärkassen!

Erweiterung der Vergütung und verbessertes Qualitätsmanagement

Erhöhung der bayerischen Primärkassen-Vergütungen: Mehr Geld für Herzgruppen und den Rehasport!

Erfolgreiches Verhandeln der Herz-LAG Bayern - die Vergütungssätze steigen ab 1.4.2025

"Er war doch immer so niedrig! Der Blutdruck in der Lebensmitte"

Expertin Dr. Christa Bongarth in der neuen Podcast-Folge aus der Reihe "´MENO AN MICH. Frauen mitten im Leben"

In einer informativen Podcast-Folge aus der Reihe "´MENO AN MICH. Frauen mitten im Leben" der "Brigitte"-Redaktion spricht Frau Dr. Christa Bongarth, Chefärztin Kardiologie der Rehaklinik Höhenried und 1. Vorsitzende der Herz-LAG Bayern, im Zusammenhang mit Bluthochdruck über neueste Erkenntnisse, aktuelle Fakten und moderne Behandlungsstrategien.

Hier geht´s zum Podcast.

Änderung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Herzgruppen bzw. Rehabilitationssport

Neue Regelung durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz seit 1.1.2025

Durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz wurde in § 147 AO die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege zum 1. 1.2025 von zehn auf acht Jahre reduziert. In besonderen Fällen, z.B. bei Unfällen oder Todesfällen im Zusammenhang mit der Herzgruppe bzw. dem Rehabilitationssport, beträgt die Aufbewahrungsfrist 30 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Beleg erstellt wurde.

Für Herzgruppen bzw.  andere Rehabilitationssportgruppen bedeutet dies folgendes:

Dokumente, die für die Abrechnung der Herzgruppe bzw. des Rehabilitationssports relevant sind, müssen für einen Zeitraum von acht Jahren aufbewahrt werden.  Es wird empfohlen, auch die Originalunterlagen, die zur Abrechnung beim Rehabilitationsträger eingereicht werden, gemeinsam mit den übrigen Abrechnungsunterlagen für diesen Zeitraum zu archivieren.

Eine digitale Archivierung ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die digital gespeicherten Dokumente bei Bedarf jederzeit verfügbar, lesbar und inhaltlich sowie bildlich identisch mit dem Original sind.

Die geltenden Datenschutzbestimmungen sind zu beachten.

Grundsätzlich gilt der Text aus dem o.g. §147 AO.

 

 

Herz-LAG Bayern
Anschrift

Höhenried 2
D-82347 Bernried am Starnberger See

Kontakt Kurswesen
Kontakt Verwaltung & Organisation
Email
Neueste Meldungen
Quick Links

Wir werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern

Folgen Sie uns