"Er war doch immer so niedrig! Der Blutdruck in der Lebensmitte"

Expertin Dr. Christa Bongarth in der neuen Podcast-Folge aus der Reihe "´MENO AN MICH. Frauen mitten im Leben"

In einer informativen Podcast-Folge aus der Reihe "´MENO AN MICH. Frauen mitten im Leben" der "Brigitte"-Redaktion spricht Frau Dr. Christa Bongarth, Chefärztin Kardiologie der Rehaklinik Höhenried und 1. Vorsitzende der Herz-LAG Bayern, im Zusammenhang mit Bluthochdruck über neueste Erkenntnisse, aktuelle Fakten und moderne Behandlungsstrategien.

Hier geht´s zum Podcast.

Änderung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Herzgruppen bzw. Rehabilitationssport

Neue Regelung durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz seit 1.1.2025

Durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz wurde in § 147 AO die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege zum 1. 1.2025 von zehn auf acht Jahre reduziert. In besonderen Fällen, z.B. bei Unfällen oder Todesfällen im Zusammenhang mit der Herzgruppe bzw. dem Rehabilitationssport, beträgt die Aufbewahrungsfrist 30 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Beleg erstellt wurde.

Für Herzgruppen bzw.  andere Rehabilitationssportgruppen bedeutet dies folgendes:

Dokumente, die für die Abrechnung der Herzgruppe bzw. des Rehabilitationssports relevant sind, müssen für einen Zeitraum von acht Jahren aufbewahrt werden.  Es wird empfohlen, auch die Originalunterlagen, die zur Abrechnung beim Rehabilitationsträger eingereicht werden, gemeinsam mit den übrigen Abrechnungsunterlagen für diesen Zeitraum zu archivieren.

Eine digitale Archivierung ist zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die digital gespeicherten Dokumente bei Bedarf jederzeit verfügbar, lesbar und inhaltlich sowie bildlich identisch mit dem Original sind.

Die geltenden Datenschutzbestimmungen sind zu beachten.

Grundsätzlich gilt der Text aus dem o.g. §147 AO.

 

 

Förderung von automatisierten externen Defibrillatoren zur Laienreanimation

Freistaat Bayern verlängert bis 31.12.2026

Der Freistaat Bayern fördert aktuell die Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation. Die zugehörige Förderrichtlinie mit allen Informationen und Hinweisen zur Antragstellung finden Sie HIER. Sie gilt bis 31.12.2026.

Zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Kommunalverbände, mit Sitz in den zur Teilnahme an dieser Förderrichtlinie bereiten Gesundheitsregionenplus

 

 

 

DRV: Erhöhung der Vergütungen für Herzgruppen und den Rehasport!

Die Vergütungssätze steigen ab 1.1.2025 bei der DRV BUND und den bayerischen DRV-Regionalträgern

Forschungsprojekt "Deutschlandweiter Notfallausweis"

Anonyme Online-Befragung

Das Universitätsklinikum Düsseldorf arbeitet aktuell in Kooperation mit der Charité Berlin an dem Projekt "Deutschlandweiter Notfallausweis". Das Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Notfallausweises, der bei Palliativpatienten in Notfallsituationen die Umsetzung des Patientenwillens verbessert durch:
• Förderung der Patientenautonomie und die Möglichkeit zur Mitgestaltung der eigenen medizinischen Versorgung
• Vermeidung von Über-/Untertherapie bei Patienten mit lebenslimitierenden Erkrankungen
• Entscheidungshilfe für Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen, Rettungs- und Notarztdiensten und Notaufnahmen/Kliniken für Akut- und Notfallmedizin bei Umsetzung von Therapiezielen in Akutsituationen.

Aktuell setzt sich das Projekt-Team mit den Anforderungen an ein solches Dokument auseinander und hat dazu eine anonyme Online-Befragung angelegt, an der Sie teilnehmen können. Dauer: etwa 10 Minuten. Die Befragung ist anonym. Teilnehmen können PatientInnen und Angehörige/Zugehörige ab 18 Jahren.

HIER gelangen Sie direkt zur anonymen Online-Befragung.

Oder:

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D-82347 Bernried am Starnberger See

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