Ärztliche Mitarbeit in Herzgruppen
14.000 Herzpatienten in 700 Herzgruppen bei 330 Anbietern bayernweit freuen sich auf Ihr Engagement. Ihre Mitarbeit wird dringend benötigt.
Informationen für Ärzte zur Herzgruppenarbeit
Kardiologische Rehabilitation und Sekundärprävention sind wesentliche Teilbereiche einer umfassenden, am langfristigen Erfolg orientierten medizinischern Versorgung von Herzkreislaufkranken. Mit Hilfe eines multidisziplinären Teams werden die Patienten unterstützt, die individuell bestmögliche physische und psychische Gesundheit sowie soziale Integration wieder zu erlangen und langfristig aufrecht zu erhalten (WHO 1993).
Herzgruppen verstehen sich als Partner des niedergelassenen Arztes mit der Aufgabe,
- ambulant die in Rehabilitationskliniken eingeleiteten rehabilitativen und sekundärpräventiven Interventionen konsequent fortzusetzen und
- ambulant angemessene Reha-Maßnahmen als ergänzende Leistung in der Therapie von Herz-Kreislauferkrankungen verfügbar zu machen.
Das Ziel der Herzgruppen ist es, im Rahmen eines ganzheitlichen Konzeptes
- durch regelmäßige, fachkompetente Informationen Wissen über krankheitsgerechtes und gesundheitsförderndes Verhalten zu mehren
- durch Bewegungs- und Sporttherapie Erfahrungen mit dem eigenen, sich bewegenden Körper sowie Übungs- und Trainingsmethoden zu vermitteln
- durch Einüben Stressbewältigungs- und Entspannungstechniken erlernen zu lassen und
- durch Gruppen- und Individualgespräche Krankheitsbewältigung zu erreichen sowie Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Eigenverantwortlichkeit aufzubauen.
Herzgruppen schulen eigenverantwortliches Handeln in einem krankheitsgerechten und gesundheitsfördernden Lebensstil.
Am Beispiel der koronaren Herzerkrankung wurden wissenschaftlich die Effekte von Lebensstiländerungen, besonders von körperlichem Training, Ernährungsumstellungen und Nichtrauchen, auch im Vergleich zu pharmakologischen Interventionen gut belegt.
Seit 1. Januar 2005 sind o.g. Schulungsmaßnahmen integraler Bestandteil des Disease Management-Programms KHK.
Im Sozialgesetzbuch IX (§ 44 Abs. 1, Nr. 3) wurde Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation festgelegt.
Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) haben u.a.
- die Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherer, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung) und
- der Deutsche Behindertensportverband e.V.,
- die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. und
- die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
eine „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining – (RV) –“ geschlossen, die für den „Rehabilitationssport in Herzgruppen“
- nach Verordnung durch den behandelnden Arzt/Ärztin (Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport Muster 56)
- und Bewilligung durch Rehabilitationsträger
im Regelfall einen Leistungsumfang von 90 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 24 Monaten vorsieht.
Weitere Verordnungen sind möglich bei ergometrisch ermittelter maximaler Belastungsgrenze von < 1,4 Watt/kg Körpergewicht.. (Verordnung auch über Vordruck Muster 56)
Bei akuten und schweren Komplikationen des Krankheitsverlaufs wird nach Verordnung erneut der volle Leistungsumfang bewilligt.
Gemäß der "BAR-Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining" (Punkt 4.4.2) kann Rehabilitationssport in Herzgruppen ärztlich verordnet werden bei chronischen Herzkrankheiten (einschließlich koronarer Herzerkrankung, Herzinsuffizienz, Kardiomyopathien, Klappenerkrankungen und Z.n. kardio-vaskulären Interventionen/Operationen).
Rehabilitationssport in Herzgruppen kann nach wiederholter abgeschlossener Akutbehandlung insbesondere erneut in Betracht kommen
- nach akutem Herz-Kreislaufstillstand/Reanimation
- nach akutem Koronarsyndrom (ACS) (akuter Myokardinfarkt, instabile Angina pecoris)
- nach koronarer Bypass-Operation (CABG)
- bei chronischem Koronarsyndrom (CCS)
- nach operativem/r oder interventionellem/r Herzklappenersatz und -korrektur
- bei Patient*innen mit implantiertem Cardioverter-Defibrillator (ICD), Resynchronisationstherapie (CRT) und mit tragbarer Defibrillatior-Weste (WCD)
- nach Pulmonalvenenisolation, Katheterablation oder -modifikation von Vorhofflimmern, Reentrytachikardien oder ventrikulären Tachikardien
- bei systolischer oder diastolischer Herzinsuffizienz
- bei Patient*innen mit Herzunterstützungssystem (VAD)
- nach Herztransplantation (HTX)
- nach Operation oder Intervention an der Aorta (Dissketion, Aneurysma)
- nach Lungenarterienembolie (LAE) mit oder ohne tiefe Venenthrombose (TVT)
- bei pulmonaler Hypertonie (PH) verschiedener Ursachen
- nach Myokarditis
- bei interventionell oder operativ versorgten angeborenen Herzfehlern (EMAH, AHF)
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Kardiovaskuläre Belastbarkeit nach standardisierter Fahrradergometrie unter Medikation — mindestens 0,4 Watt/kg Körpergewicht
- Stabile kardiovaskuläre Symptomatik unter Medikation
- Keine, die Motorik wesentlich einschränkende, orthopädische Erkrankung
Die kardiovaskuläre Belastbarkeit sollte im Verlauf bei fehlender akuter Symptomatik einmal im Jahr kontrolliert werden.
Herzgruppenträger (Sportvereine, Rotes Kreuz, Volkshochschulen, Kneipp-Vereine, freie Vereinigungen auch an Kliniken) sichern die Trägerschaft, tragen Verantwortung für fachkompetentes Personal, sorgen für räumliche Übungsmöglichkeiten, Notfallausrüstung, spezielle Sportgeräte und Finanzierung.
Herzgruppenärzte/-innen sind überwachend bei Übungseinheiten anwesend, beurteilen die aktuelle Belastbarkeit, sorgen für rehabilitative und sekundärpräventive Prozessqualität und betreuen die Patienten in kardialen Notfällen.
Übungsleiter/-innen (Physiotherapeuten, Sportwissenschaftler, Sportpädagogen, Trainer und Übungsleiter aus dem Sport) sind fachkompetent ausgebildet (Ausweis), werden alle zwei Jahre fortgebildet (Ausweis) und gestalten die Bewegungs- und Sporttherapie.
Teilnehmer-/innen holen das Einverständnis des behandelnden Arztes ein, sind mit der Einsicht in ihrer Patientenunterlagen einverstanden und geben bereitwillig über ihren aktuellen Gesundheitszustand Auskunft.
Ärzte im Ruhestand, bei denen die Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr existiert oder Ärzte, bei denen die Berufshaftpflichtversicherung die Herzgruppenarbeit nicht abdeckt, wird nachdrücklich empfohlen, die Tätigkeit in der Herzgruppe mit einer anderen Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. So sollten z.B. Klinikärzte im Zweifel mit Ihrer Versicherung klären, ob ihre Herzgruppentätigkeit mitversichert ist. Gleiches gilt auch für Rettungsfachkräfte, die in der Herzgruppe ggf. den Notfall absichern.
Was kann getan werden?
Für Herzgruppen-Ärzte und Rettungsfachkräfte, die in Herzgruppen ggf. den Notfall absichern, besteht im Falle einer Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. (DGPR; www.dgpr.de) Einschluss in die Gruppen-Haftpflichtversicherung ("Heilwesenhaftpflicht").
Kosten der Mitgliedschaft in der DGPR für Ärzte: 100 €/Jahr, für andere Berufsgruppen: 75 €/Jahr;
bei nachgewiesener Mitgliedschaft in der Herz-LAG Bayern reduziert sich dieser DGPR- Mitgliedsbeitrag um die Hälfte
(50 €/Jahr bzw. 35 €/Jahr).
Empfehlung der Herz-LAG Bayern für Ärzte bzw. Rettungsfachkräfte, die ggf. in Herzgruppen den Notfall absichern, und die Bedarf an einer Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung ihrer Herzgruppen-Tätigkeit haben ("Heilwesenhaftpflicht"):
- Mitgliedschaft in der Herz-LAG Bayern (50,00 €/Jahr) und
- Mitgliedschaft in der DGPR (50,00 €/Jahr bzw. 35 €/Jahr)
Damit: Absicherung der ärztlichen Herzgruppen-Tätigkeit für insgesamt 90,00 €/Jahr bzw. der Tätigkeit einer Rettungsfachkraft zur Absicherung von Notfällen in Herzgruppen für insgesamt 75 €/Jahr.