Erweiterung der Vergütung und verbessertes Qualitätsmanagement
Seit mehreren Jahren können Leistungserbringer von Herzgruppen auch die Erbringung von sog. "Gesundheitsbildenden Maßnahmen" (GBM) für ihre Herzgruppen abrechnen. GBM sind Vorträge mit festgelegten Themen und definierten Referentenqualifikationen, die in Herzgruppen durchgeführt werden können, um zu einem herzgesunden Lebensstil zu motivieren.
Neu ist seit 1.4.2025 bzgl. der GBM für bayerische Leistungserbringer in Herzgruppen folgendes:
1. Vergütung auch durch die bayerischen Primärkassen: Die Herz-LAG Bayern hat in längeren Verhandlungen mit den bayerischen Primärkassen nun einen Erfolg zu verbuchen: Seit 1.4.2025 vergüten jetzt auch die bayerischen Primärkassen die GBM, das war bisher nicht der Fall. Damit haben wir zum einen für die Herzpatienten in Bayern die Leistungen der ambulanten kardiologischen Reha ausbauen können. Und für die bayerischen Leistungserbringer von Herzgruppen wurde damit eine zusätzliche Einnahmequelle erschlossen. Alles in allem freuen wir uns daher sehr darüber. Die Vergütungshöhe der bayerischen Primärkassen beträgt 9,74 €/Versicherter pro GBM-Veranstaltung (Mindestdauer des jeweiligen Vortrags: 60 min). Der aktuelle Vergütungssatz der Ersatzkassen für GBM beträgt ebenfalls 9,74 €/Versicherter pro GBM-Veranstaltung. Der aktuelle Vergütungssatz der Dt. Rentenversicherung (Regionalträger Bayern und DRV BUND) ist 10,83 €/Versicherter pro GBM-Veranstaltung.
2. Verbesserte Qualitätssicherung der GBM durch vorherige Anerkennung durch die ARGE Rehasport: Um die Qualität der erbrachten Leistung bzgl. der GBM zu sichern, ist es ab 1.4.2025 notwendig, dass alle Leistungserbringer, die in ihren Herzgruppen GBM anbieten wollen, sich zuvor von der ARGE Rehasport dafür in einem einfachen formalen Verfahren anerkennen lassen. Nur dann können die Leistungen abgerechnet werden. Die Anerkennung muss nur einmalig vollzogen werden, um künfitg dann auch mehrere verschiedene GBM anbieten und abrechnen zu können. Die Kontaktdaten der ARGE Rehasport, bei der das Anerkennungsformular angefordert werden kann, sind:
ArGe Rehasport in Bayern
c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Wackersdorfer Str. 36 a
92421 Schwandorf
Tel.: 089 / 62 73 0-279
Fax: 089 / 62 73 0-65 02 79
E-Mail:
Die Herz-LAG Bayern hat für eine detaillierte Information zur Durchführung der GBM eine Broschüre erstellt, die über unsere Geschäftsstelle als Datei (Zusendung ausschließlich per Mail) angefordert werden kann.