Neues "MUSTER 56" zur Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining

Ab 1.1.2023 sind für die Verordnung neue Formulare zu verwenden

Für Teilnahme an Herzgruppen bzw. Rehabilitationssport ist eine ärztliche Verordnung notwendig, damit die Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet werden können.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gibt bekannt, dass seit 1.1.2023 dafür von den verordnenden Ärztinnen/Ärzten aktualisierte Formulare des "Muster 56" zu verwenden sind. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie HIER.

Welche besonders wichtigen Änderungen gibt es?

  • Es müssen künftig vom Arzt/der Ärztin die verordnungsrelevanten Diagnosen und Nebendiagnosen als ICD-10-GM-Kode in das Verordnungsformular eingetragen werden
  • Für die Verordnung zur Teilnahme an einer Herzinsuffizienzgruppe existiert nun ein eigenes Ankreuzfeld auf der Rückseite des Formulars (in der Rubrik der "Herzgruppen")
  • Ein erweiterter Leistungsumfang von 120 Übungseinnheiten in 36 Monaten ist nun auch für Diabetes mellitus mit Folgeerkrankungen verordnungsfähig
  • Eine detaillierte Auflistung der gesamten Änderungen incl. Erläuterungen finden Sie HIER

Welche Übergangsregelung gilt?

  • Prinzipiell müssen die neuen Formulare ab 1.1.2023 für neue Verordnungen vom Arzt verwendet werden.
  • Aber bis zum 31.12.2022 (Ausstellungsdatum durch den Arzt) ausgestellte Verordnungen behalten für den Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ihre Gültigkeit.
  • Alle Kassen gewähren eine Übergangszeit bis 30.6.2023 (Ausstellungsdatum durch den Arzt), in der dann bei der Abrechnung für Leistungen ab 1.1.2023 auch noch Formulare des "alten Musters 56" akzeptiert werden. (Hinweis: Das Datum "30.6.2023" (Ausstellungsdatum durch den Arzt) als Ende der Übergangszeit wurde an dieser Stelle von uns aufgrund einer entsprechenden Mitteilung der Krankenkassen im Nachgang aktualisiert)
  • Wir empfehlen jedoch, möglichst ab sofort als Leistungserbringer darauf zu achten, dass bei neuen Teilnehmenden die ärztliche Verordnung auf dem neuen Formular ausgestellt wurde, um spätere Probleme bei der Abrechnung zu vermeiden.

Ein Ansichtsexemplar des aktualisierten "Musters 56" finden Sie HIER.

Die Vordruckerläuterungen zum aktualisierten "Muster 56" finden Sie HIER.

 

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