Die Regelung gilt seit 1.1.2024
Für alle, die eine Rehasportgruppe (egal, für welche Indikation) neu bei der ARGE Rehasport anerkennen lassen möchten, um die Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können, gilt seit 1.1.2024:
(Auszug aus der vertraglichen Regelung)
"Pro Übungsstätte ist ein eigenes IK erforderlich. Dies gilt für alle ab dem 01.10.2023 anerkannten Übungsstätten."
Um ein IK zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die ARGE Rehasport mit folgenden Kontaktdaten:
ArGe Rehasport in Bayern
c/o AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Wackersdorfer Str. 36 a
92421 Schwandorf
Fon 089 / 62 73 0-279
E-Mail: