DGPR-Gruppenhaftpflichtversicherung: Jetzt auch für Rettungsfachkräfte möglich!

Erweiterung des Versicherungs-Angebots

Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) informiert in ihrem aktuellen Mitglieder-Newsletter "DGPR-Intern" (2/2022; S. 13) über folgende attraktive neue Versicherungsmöglichkeit von Rettungsfachkräften, die in Herzgruppen tätig werden:

"Die DGPR konnte nach Verhandlungen mit ihrem Versicherungspartner HDI im Zuge der Neuregelungen für Herzgruppen der neuen „Rahmenvereinbarung Funktionstraining und Rehabilitationssport vom 01.01.2022“ erreichen, dass die bisherige Gruppenhaftpflichtversicherung für Herzgruppenärzte um den Personenkreis der Rettungsfachkräfte erweitert wurde. Die sogenannte Heilwesenhaftpflicht erstreckt sich zudem für diesen Personenkreis nunmehr auf die gesamte Herzgruppen-Betreuung. Bisher war nur das eventuelle Fehlverhalten bei Notfallmaßnahmen abgesichert. Voraussetzung für den Einschluss in die Heilwesenhaftpflicht ist die persönliche Mitgliedschaft in der DGPR. Damit ist es gelungen, diese spezielle Heilwesenhaftpflicht an die neuen Rahmenbedingungen für Herzgruppen anzupassen. Im Zuge der Flexibilisierung der Ärztepräsenz können seit dem 1. Januar 2022 auch Rettungsfachkräfte die Notfallabsicherung durch Anwesenheit während der Herzgruppenstunde oder in Rufbereitschaft sicherstellen.

In den Versicherungsbedingungen heißt es dazu: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Dt. Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation aus der nachfolgend beschriebenen Tätigkeit: Berufshaftpflicht für die Tätigkeit derÄrzte und Rettungskräfte (gemäß Ziffer 11.4.1 der vorgelegten Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Stand 2022) von Herz- Kreislauferkrankungen e.V. aus der Betreuung von Herzgruppen. Der Deckungsschutz gilt subsidiär zu einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung.

Der Deckungsschutz ist auf den vorgenannten Umfang begrenzt. Kein Deckungsschutz besteht für eine darüber hinaus gehende ärztliche Tätigkeit (Anstellungsverhältnis, Tätigkeit in eigener Praxis, freiberufliche Tätigkeit etc.) der eingesetzten Ärzte oder für weitere Aufgaben des Vereins.
Versicherungssumme je Versicherungsfall: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal EUR 5.000.000,
höchstens aber je Versicherungsjahr EUR 15.000.000.

Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten u. a. folgende Haftpflicht-Risiken mit begrenzten Versicherungssummen mitversichert:
Umwelt-Haftpflichtversicherung im versicherten Umfang
, Schäden aus Benachteiligungen (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), Schäden aus dem Abhandenkommen von Dokumenten Dritter, Schäden durch Umwelteinwirkungen (Umwelt-Haftpflichtversicherung), Schäden aus der versehentlichen Löschung, Veränderung oder Blockierung von Daten, Mietsachschäden, Praxisabwasserschäden, Abhandenkommen von Schlüsseln

Zur Information: Voraussetzung für den Einschluss des betreffenden Personenkreises in die DGPR-Heilwesenhaftpflicht ist die persönliche Mitgliedschaft in der DGPR. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 100,00 Euro für Ärzte und Psychologen und 75,00 Euro für alle anderen Berufsgruppen, bei Nachweis der Mitgliedschaft in einer DGPR-Landesorganisation jeweils die Hälfte."

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die DGPR, die Kontaktdaten sind HIER zu finden.

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D-82347 Bernried am Starnberger See

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