Meldung des BLSV aus der Herbstsitzung des Verbandsausschusses vom 30.11.2024
Der BLSV gibt zur aktuellen Thematik der Mitgliedschaftspflicht von BLSV-Mitgliedsvereinen in den Sportfachverbänden, deren Sportart der Verein betreibt, folgende aktuelle Informationen:
(aus: BLSV360; Meldung vom 16.12.2024):
"(...) Gute Neuigkeiten für Vereine zu §8
Nach einem Verbandstags-Beschluss von 2023 musste jeder Sportverein Mitglied in allen Sportfachverbänden sein, deren Sportarten er regelmäßig ausübt. Vereinen, die dem Beschluss nicht nachkommen, drohten Sanktionen: Sie sollten ihre BLSV-Mitgliedschaft nach dem 31.12.24 verlieren. Diese Gefahr konnte gottseidank abgewendet werden. Nach einer neuerlichen Satzungsänderung bleibt die Pflicht der Fachverbands-Zugehörigkeit bestehen, aber ein Ausschluss droht nicht mehr. Vielmehr werden wir ein Entgelt erheben, sollte ein Verein der Meldepflicht nicht nachkommen. Dieses Entgelt setzt sich aus einem Anstatt-Beitrag zusammen, der an die betroffenen Sportfachverbände ausgeschüttet wird, und einer Verwaltungsgebühr, die wir vereinnahmen. So soll die Meldeehrlichkeit der Vereine unterstützt werden. Eine finale Abstimmung zum Anstatt-Beitrag mit allen Einzelheiten ist dann im Juni 2025 vorgesehen. (...)"
und
(aus: BLSV-Homepage, Stand 19.12.2024)
"(...) Aber allem voran steht ein positiver Ausblick in die Zukunft des §8
Der Verbandsausschuss hat die Pflicht der Vereine zur Mitgliedschaft in den Sportfachverbänden neu geregelt und die Einführung einer einheitlichen Bestandserhebung auf verein360 beschlossen. Der Verbandsausschuss des Bayerischen Landes-Sportverbandes hat in seiner Herbstsitzung Ende November bestätigt, dass jeder Verein Mitglied in allen Sportfachverbänden sein muss, deren Sportarten regelmäßig betrieben werden. Das ist nun nach der Satzungsänderung, die der Verbandsausschuss beschlossen hat, in § 8a festgehalten.
Geändert hat der Verbandsausschuss hingegen, wie bei Verstößen gegen diese Pflicht zu verfahren ist. „Unterlässt ein Verein den Erwerb der Mitgliedschaft in den jeweiligen Sportfachverbänden, erhebt der BLSV ein Entgelt“, heißt es nun in der Satzung.
Genaueres wird in den kommenden Monaten geregelt
In einem nächsten Schritt werden nun die Modalitäten für den „Anstatt-Beitrag“ erarbeitet. Eine Beschlussfassung dazu ist für die nächste Verbandsausschuss-Sitzung vorgesehen, die im Juni 2025 stattfindet. (...)"
Bei weiteren Fragen zu dieser Thematik können Sie sich an folgende Stellen wenden:
BLSV: www.blsv.de; Tel.: 089 / 15702-400; Mail:
BVS Bayern: www.bvs-bayern.com; Tel.: 089 / 544189-0; Mail: