Aktuelle Informationen zur Mitgliedschaftspflicht von BLSV-Mitgliedsvereinen in Sportfachverbänden

Meldung des BLSV aus der Herbstsitzung des Verbandsausschusses vom 30.11.2024

Der BLSV gibt zur aktuellen Thematik der Mitgliedschaftspflicht von BLSV-Mitgliedsvereinen in den Sportfachverbänden, deren Sportart der Verein betreibt, folgende aktuelle Informationen:

(aus: BLSV360; Meldung vom 16.12.2024):

"(...) Gute Neuigkeiten für Vereine zu §8

Nach einem Verbandstags-Beschluss von 2023 musste jeder Sportverein Mitglied in allen Sportfachverbänden sein, deren Sportarten er regelmäßig ausübt. Vereinen, die dem Beschluss nicht nachkommen, drohten Sanktionen: Sie sollten ihre BLSV-Mitgliedschaft nach dem 31.12.24 verlieren. Diese Gefahr konnte gottseidank abgewendet werden. Nach einer neuerlichen Satzungsänderung bleibt die Pflicht der Fachverbands-Zugehörigkeit bestehen, aber ein Ausschluss droht nicht mehr. Vielmehr werden wir ein Entgelt erheben, sollte ein Verein der Meldepflicht nicht nachkommen. Dieses Entgelt setzt sich aus einem Anstatt-Beitrag zusammen, der an die betroffenen Sportfachverbände ausgeschüttet wird, und einer Verwaltungsgebühr, die wir vereinnahmen. So soll die Meldeehrlichkeit der Vereine unterstützt werden. Eine finale Abstimmung zum Anstatt-Beitrag mit allen Einzelheiten ist dann im Juni 2025 vorgesehen. (...)"

und

(aus: BLSV-Homepage, Stand 19.12.2024)

"(...) Aber allem voran steht ein posi­ti­ver Ausblick in die Zukunft des §8

Der Verbands­aus­schuss hat die Pflicht der Vereine zur Mitglied­schaft in den Sport­fach­ver­bän­den neu gere­gelt und die Einfüh­rung einer einheit­li­chen Bestands­er­he­bung auf verein360 beschlos­sen. Der Verbands­aus­schuss des Baye­ri­schen Landes-Sport­ver­ban­des hat in seiner Herbst­sit­zung Ende Novem­ber bestä­tigt, dass jeder Verein Mitglied in allen Sport­fach­ver­bän­den sein muss, deren Sport­ar­ten regel­mä­ßig betrie­ben werden. Das ist nun nach der Satzungs­än­de­rung, die der Verbands­aus­schuss beschlos­sen hat, in § 8a festgehalten.

Geän­dert hat der Verbands­aus­schuss hinge­gen, wie bei Verstö­ßen gegen diese Pflicht zu verfah­ren ist. „Unter­lässt ein Verein den Erwerb der Mitglied­schaft in den jewei­li­gen Sport­fach­ver­bän­den, erhebt der BLSV ein Entgelt“, heißt es nun in der Satzung.

Genaue­res wird in den kommen­den Mona­ten geregelt

In einem nächs­ten Schritt werden nun die Moda­li­tä­ten für den „Anstatt-Beitrag“ erar­bei­tet. Eine Beschluss­fas­sung dazu ist für die nächste Verbands­aus­schuss-Sitzung vorge­se­hen, die im Juni 2025 stattfindet. (...)"

 

Bei weiteren Fragen zu dieser Thematik können Sie sich an folgende Stellen wenden:

BLSV: www.blsv.de; Tel.: 089 / 15702-400; Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

BVS Bayern: www.bvs-bayern.com; Tel.: 089 / 544189-0; Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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