Letzte Aktualisierung: 2.5.2025
Einige Krankenkassen verzichten auf die vorherige Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich des Rehasports/Herzgruppen. Das bedeutet: Versicherte dieser Kassen, die vom behandelnden Arzt eine Verordnung für Rehasport bzw. für die Herzgruppe oder Herzinsuffizienzgruppe ausgestellt bekommen haben, können direkt mit dem Rehasport bzw. mit der Herzgruppe beginnen und müssen nicht erst die Verordnung bei ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Der Leistungszeitraum beginnt mit Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit.
Genehmigungsverzicht haben aktuell folgende Kassen (soweit uns mitgeteilt):
- AOK Bayern (aktuell befristet bis 31.12.2025)
- AOK Hessen
- AOK Nordost
- AOK Rheinlandpfalz-Saarland
- AOK Baden-Württemberg
- BKK Akzo Nobel Bayern
- BKK Diakonie
- BKK DürrkoppAdler (ab 1.4.2025)
- BKK Faber-Castell & Partner
- BKK Freudenberg
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- BKK LINDE
- BKK Miele (ab 1.4.2025)
- BKK MTU
- BKK Pronova
- BKK Public
- BKK Salzgitter
- BKK VerbundPlus
- BKK Werra-Meissner
- BKK24
- BOSCH BKK
- Debeka BKK (ab 1.3.2025)
- DRV Regionalträger Bayern (bei der DRV gilt die Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining (G0850-00) als Kostenübernahme. Eine gesonderte Genehmigung ist daher nicht erforderlich).
- energie BKK
- Heimat Krankenkasse
- IKK Südwest
- Knappschaft (ab 1.4.2025)
- Mercedes-Benz BKK
- R+V BKK
- SECURVITA Krankenkasse (ab 1.4.2025)
- Suedzucker BKK
- TUI BKK
- VIACTIV Krankenkasse
- DRV Regionalträger Bayern (bei der DRV gilt die Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining (G0850-00) als Kostenübernahme. Eine gesonderte Genehmigung ist daher nicht erforderlich).
HIER finden Sie zusätzlich noch einige besondere Hinweise zum Genehmigungsverzicht der AOK Bayern.