Übersicht Genehmigungsverzicht für Verordnungen von Rehasport und Herzgruppen

Stand 11/2024 | letzte Aktualisierung: 12.11.2024

Einige Krankenkassen verzichten auf die vorherige Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich des Rehasports/Herzgruppen. Das bedeutet: Versicherte dieser Kassen, die vom behandelnden Arzt eine Verordnung für Rehasport bzw. für die Herzgruppe oder Herzinsuffizienzgruppe ausgestellt bekommen haben, können direkt mit dem Rehasport bzw. mit der Herzgruppe beginnen und müssen nicht erst die Verordnung bei ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Der Leistungszeitraum beginnt mit Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit.

Genehmigungsverzicht haben aktuell folgende Kassen:

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HIER finden Sie  zusätzlich noch einige besondere Hinweise zum Genehmigungsverzicht der AOK Bayern.

 

Herz-LAG Bayern
Anschrift

Höhenried 2
D-82347 Bernried am Starnberger See

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