Übersicht Genehmigungsverzicht für Verordnungen von Rehasport und Herzgruppen

Stand 12/2023

Einige Krankenkassen verzichten auf die vorherige Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich des Rehasports/Herzgruppen. Das bedeutet: Versicherte dieser Kassen, die vom behandelnden Arzt eine Verordnung für Rehasport bzw. für die Herzgruppe oder Herzinsuffizienzgruppe ausgestellt bekommen haben, können direkt mit dem Rehasport bzw. mit der Herzgruppe beginnen und müssen nicht erst die Verordnung bei ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.

Genehmigungsverzicht haben aktuell folgende Kassen :

AOK Bayern (ab 1.1.2024, vorerst bis 31.12.2025 befristet), energie-BKK, pronova-BKK, R+V BKK, Mercedes-Benz-BKK, Südzucker-BKK (ab 1.1.2024)

HIER finden Sie  zusätzlich noch einige besondere Hinweise zum Genehmigungsverzicht der AOK Bayern.

Bei Verordnungen der DRV gilt die Verordnung von Rehasport/Herzgruppe (G0850) als Kostenübernahme. Eine gesonderte Genehmigung ist daher nicht erforderlich.

Herz-LAG Bayern
Anschrift

Höhenried 2
D-82347 Bernried am Starnberger See

Kontakt Kurswesen
Kontakt Verwaltung & Organisation
Email
Neueste Meldungen
Quick Links

Wir werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern

Folgen Sie uns