Neue Regelung ab 1.3.2023
Die R+V Betriebskrankenkasse informiert, dass ab 1.3.2023 grundsätzlich auf die vorherige Genehmigung der ärztlichen Verordnung für Rehasport und Funktionstraining verzichtet wird. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die R+V Betriebskrankenkasse für den verordneten Zeitraum ist für Versicherte der R+V Betriebskrankenkasse ab dem 1.3.2023 nicht mehr erforderlich. Die R+V Betriebskrankenkasse behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels oder bei nicht-Beachtung des vorgegebenen Leistungszeitraums.